Deportation und Ermordung der Sinti:ezze und Rom:nja aus dem Reich

von Akim Jah

Sinti:zze und Rom:nja waren bereits während der Weimarer Republik rechtlich nicht gleichgestellt. Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurde die Minderheit weiter sozial ausgegrenzt, kriminalisiert und verfolgt. Im Juli 1936 vertrieb die Berliner Schutzpolizei im Zusammenhang mit den bevorstehenden Olympischen Spielen etwa 600 Sinti:zze und Rom:nja in ein neu errichtetes Lager in Marzahn. Auch andere Großstädte richteten in der zweiten Hälfte der 1930er-Jahre solche Lager ein, die einen besonderen Typ im System der nationalsozialistischen Zwangslager darstellten. Im Zusammenhang mit der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden in der ersten Jahreshälfte 1938 zahlreiche Sinti:zze und Rom:nja in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen verschleppt.

Im Zusammenhang mit dem deutschen Überfall auf Polen und der von Hitler proklamierten „völkischen Flurbereinigung“ wurde innerhalb der SS die Deportation der Sinti:zze und Rom:nja aus Deutschland in das besetzte Polen erwogen. Am 17. Oktober 1939 ordnete Himmler das Verbot für Sinti:zze und Rom:nja an, ihre Wohnorte zu verlassen. Schließlich verschleppte die Kripo im Mai 1940 knapp 2.500 Sinti:zze und Rom:nja aus Nord-, West- und Südwestdeutschland in das Generalgouvernement. Als Sammellager hierfür dienten ein Schuppen im Hamburger Hafen, das Zuchthaus Hohenasperg bei Stuttgart sowie die später auch als Sammellager für die Deportation von Jüdinnen und Juden genutzte Messe in Köln-Deutz. Diese Deportationen hatten noch keinen systematischen Charakter, was sich nicht zuletzt darin ausdrückte, dass die Verwaltung im Generalgouvernement darauf nicht vorbereitet war. Letztendlich wurde der Großteil der Deportierten sich selbst überlassen, einigen gelang die Rückkehr ins Reich.

Zeitgleich mit dem Beginn der systematischen Deportationen der jüdischen Bevölkerung aus dem Reich folgte im November 1941 die Deportation von 5.000 Sinti:zze und Rom:nja aus dem „angeschlossenen“ Österreich nach Łódź. Die Betroffenen wurden dort in einem separaten Bereich, dem „kleinen Ghetto“ innerhalb des Ghetto Litzmannstadt untergebracht und im Januar 1942 im Vernichtungslager Kulmhof ermordet. Im Februar 1942 folgte eine lokal begrenzte Deportation von Königsberger Sinti:zze und Rom:nja nach Białystok.

Im Zuge des im Dezember 1943 veröffentlichten Auschwitz-Erlasses deportierte die Kripo 22.600 Sinti:zze und Rom:nja aus Deutschland sowie aus einem Teil der deutsch besetzten Ländern nach Auschwitz-Birkenau. In Auschwitz internierte die SS die Deportierten im „Zigeunerlager“, einem abgetrennten Bereich des Lagers. Diejenigen, die nicht aufgrund der katastrophalen Lebensbedingungen dort starben, zu medizinischen Experimenten nach Natzweiler oder als ehemalige Wehrmachtsangehörige in das Stammlager Auschwitz I zur Zwangsarbeit in andere Konzentrationslager weiter verschleppt wurden, wurden im Sommer 1944 in den Gaskammern ermordet. Die Deportation war Teil des Massenmordes an rund 200.000 Sinti:zze und Rom:nja, der von den Deutschen und ihren Verbündeten begangen und der später als Porajmos bezeichnet wurde. Nach Ende des Krieges dauerte es Jahrzehnte, bis dieser Massenmord als Verbrechen anerkannt wurde und öffentlich daran erinnert wird.

Literatur

  • Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg: Christians, 1996.
  • Wolfgang Wippermann: Wie die Zigeuner. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich, Berlin: Elefanten Press, 1997.
  • Henning Borggräfe/Akim Jah Deportation in the Nazi Era. Sources and Research. Berlin/Boston: de Gruyter, 2023. Kostenlos herunterzuladen unter: https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783110746464/html

Das Titelbild aus dem Mai 1940 zeigt Sinti:ezze auf dem Weg zum Deportationszug, im Hintergrund der Hohenasperg (Bild: Bundesarchiv, R 165 Bild-244-42)

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